Terminabsagen:
Vereinbarte Termine, die weniger als 48 Stunden vorher abgesagt und kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden können oder ohne Absage nicht wahrgenommen werden, stelle ich in vollem Umfang in Rechnung. Sollte es sich um einen Termin an einem Montag handeln, so ist dieser bis zum vorherigen Freitag 12:00 mittags abzusagen. Bitte haben Sie für die Regelung Verständnis, da mir sonst ein Verdienstausfall entstehen würde, der zu meinen Lasten geht.

Die Psychotherapie bei mir ersetzt keine Untersuchung oder Behandlung durch einen Arzt. Ich weise Sie hiermit ausdrücklich darauf hin, dass alle Beschwerden/Symptome vor Therapiebeginn durch einen Arzt medizinisch abgeklärt werden und der vom Arzt empfohlene Behandlungsplan/Medikation/Arztbesuche beibehalten werden müssen. Befinden Sie sich bereits in therapeutischer bzw. ärztlicher Behandlung sind Sie verpflichten Ihren Arzt/Therapeut darüber zu informieren, dass Sie bei mir eine Therapie beginnen möchten und müssen das Einverständnis ihres Arztes/Therapeuten für die Psychotherapie einholen.

Bezuschussung durch Krankenkassen:

Eine Abrechnung/Kostenerstattung meiner Leistungen als Heilpraktiker für Psychotherapie über die gesetzliche Krankenkasse ist NICHTmöglich. Eine Bezuschussung der Leistungen durch private Krankenversicherungen oder Heipraktiker-Zusatzversicherungen ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich geregelt und abhängig von Ihrem individuellen Vertrag und kann von mir somit nicht garantiert werden. Sollte sich Ihre Versicherung nicht an den Kosten beteiligen, hat dies keinerlei Auswirkungen auf meinen Honoraranspruch.

Die Bezuschussung zu erwirken obliegt Ihrer Eigeninitiative. Die Höhe der Bezuschussung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).